Error text

Lorem ipsum dolor sit amet consectetur, adipisicing elit. Sed quam enim cum alias possimus ullam et dolorum nihil natus. Quam ea magni, fugit. Harum aut porro laboriosam aperiam debitis voluptatum!

Lorem ipsum dolor sit amet consectetur adipisicing elit.

AGBs

Neueste Technologien, exzellente Kreationen und präzise Service-Leistungen werden zu visual entertainment worldwide.

Eventtechnik mieten bei Bildkraft – Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wichtige Bestimmungen für die Vermietung unserer profressionellen Veranstaltungstechnik

Seit bereits 25 Jahren setzt Bildkraft auf die Vermietung leistungsstarker Laser-Projektoren und professionelle Videotechnik. Für Laser-Projektoren haben wir Geräte namenhafter Hersteller für Videotechnik wie Epson und Panasonic in unserem Mietsortiment.

§1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen dem Vermieter, Bildkraft Inh. Jörg Heinze (nachfolgend Bildkraft genannt) und seinen Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von Bildkraft in Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter genannt). Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Mieters wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Mit Erteilung eines Auftrages an Bildkraft auf der Grundlage eines Angebotes gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung erkennt der Käufer oder Mieter ausdrücklich die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

1. Die Angebote von Bildkraft sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Mieter sowie die Auftragsbestätigung durch Bildkraft bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Form (eMail oder Telefax).

2. Die Mietzeit beginnt mit dem Tage der Abholung und endet mit dem Tage der Rückgabe der gemieteten Geräte. Abholung und Rückgabe können nur während der Geschäftszeiten (Montags bis Freitags 9.00 – 17.00 Uhr) erfolgen. Ein Tagesmietpreis bezieht sich auf eine Mietdauer von 24 Stunden. Angebrochene Tage werden als voller Tag berechnet.

§3 Gewährleistung und Haftung

Bildkraft verpflichtet sich, die Mietsache funktionsfähig zu übergeben und für die Dauer der Mietzeit zu überlassen. Die Übergabe erfolgt im Lager von Bildkraft. Eine Anlieferung erfolgt gegen Berechnung der Kosten. Bildkraft ist zur Instandhaltung der Mietsache während der Mietzeit berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Eine Haftung von Bildkraft für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben könnten, ist ausgeschlossen.

§4 Gebrauchsüberlassung / Mängel / Nutzung / Rückgabe

1. Bei den von Bildkraft vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch aufwändige und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch technisch geschultes Personal erfordern.

2. Der Mieter ist verpflichtet, sich bei Übernahme bzw. vor Versand der gemieteten Geräte von deren Vollständigkeit, Mangelfreiheit und richtiger Funktion zu überzeugen und einen etwaigen Mangel oder eine etwaige Unvollständigkeit unverzüglich anzuzeigen.
Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände als genehmigt/mangelfrei, es sei denn, dass der Mangel bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Die Übernahme gilt als Bestätigung des einwandfreien Zustandes und der Vollständigkeit der Geräte.

3. Die Mietsache ist pfleglich zu behandeln und darf ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Der vertragswidrige Gebrauch der Mietsachen berechtigt Bildkraft zur sofortigen und fristlosen Kündigung des Mietvertrages.

4. Der Mieter hat für eine störungsfreie Stromversorgung zur Nutzung der Mietanlagen Sorge zu tragen. Für Ausfälle und Schäden der Mietsachen infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechungen oder Schwankungen hat der Mieter einzustehen.

Wird die Mietsache unbrauchbar, ohne dass der Mieter den Mangel zu vertreten hat, so ist der Mieter verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber Bildkraft anzuzeigen.

Der Mieter sichert Bildkraft zu, die Geräte in sauberem, einwandfreiem Zustand und geordnet zurückzugeben. Der Mieter haftet für Beschädigungen, Verluste und ähnliches bis zur Höhe des
Neuwertes der Geräte. Für verbrauchte, defekte oder verloren gegangene Projektorlampen oder andere Teile, einschließlich Kleinteilzubehör, hat der Mieter den üblichen Marktpreis zu erstatten.

5. Die vereinbarte Mietzeit ist unbedingt einzuhalten. Ist dies nicht möglich, so ist Bildkraft hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Für jeden Tag, den der Rückgabetermin überschritten wird, ist die volle pro Tag vereinbarte Vergütung zu entrichten. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet, Bildkraft nachweisbar durch die Überschreitung des Rückgabetermins entstandenen Schaden zu ersetzen.

§5 Gewährleistungsansprüche des Mieters

Die Gewährleistungsansprüche des Mieters setzen voraus, dass der Mieter die Vollständigkeit und Funktionstüchtigkeit der Mietsache bei Übernahme gem. § 4, Ziffer 2, überprüft hat und der Mangel der Mietsache unverzüglich nach der Feststellung mitgeteilt wurde. Liegt ein Mangel vor, so ist Bildkraft nach eigener Wahl zum Austausch oder zur Reparatur berechtigt.

Ist Bildkraft zum Austausch oder zur Reparatur nicht rechtzeitig in der Lage, ist der Mieter nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Mietpreises zu verlangen. Die Haftung von Bildkraft beschränkt sich auf den Mietzins des defekten Gerätes. Die Gewährleistungsansprüche des Mieters im Übrigen sind ausgeschlossen.

§6 Schadensersatz

Der Haftungsausschluss gilt auch für die Schadensersatzansprüche des Mieters, so für Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Vertragsverletzung und aus unerlaubter Handlung.
Der Haftungsausschluss gilt für jegliche Art von Folgeschäden; ausgenommen vom Haftungsausschluss sind solche Ersatzansprüche, deren Schadensursache auf einem grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handeln von Bildkraft beruht und Schadensersatzansprüche wegen Fehlens einer ausdrücklichen, schriftlich zugesicherten Eigenschaft. Soweit die Haftung von Bildkraft ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten von Bildkraft. Wird Material ohne Personal angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere den UVV, DGUV und der VDE, zu sorgen.
Ferner ist das Leihmaterial grundsätzlich nur bestimmungsgemäß einzusetzen. Sollten Unklarheiten oder Zweifel über den bestimmungsgemäßen Einsatz bestehen, muss ein Sachkundiger befragt werden.

§7 Preise / Zahlungen / Rücktritt des Mieters

1. Preise und Zahlungsmodalitäten werden für jeden Vorgang gesondert vereinbart. Sollte dies nicht geschehen sein, gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste ohne Abzüge. Die Zahlung erfolgt in solchen Fällen per Vorauskasse. Bildkraft behält sich vor, die Preisliste jederzeit und ohne Ankündigung zu verändern.

2. Rechnungen müssen vom Kunden zur vereinbarten Fälligkeit gezahlt werden. EU Auslandskunden, die eine Umsatzsteuerfreie Rechnung wünschen, müssen Bildkraft ihre VAT ID.Nr. mitteilen; Kunden außerhalb der EU benötigen eine Bescheinigung ihrer Steuerbehörde, die ihren Unternehmerstatus bescheinigt. Liegt keine dieser Bestätigungen vor, wird Bildkraft die deutsche Umsatzsteuer berechnen.

3. Der Rechnungsbetrag wird fällig mit der Übergabe der Ware an den Mieter bei Selbstabholung bzw. bei
Versandbereitschaft mit Übergabe an Spedition / Kurier und gilt ab ausgewiesenem Rechnungsdatum.
Damit befindet sich die Ware im Gefahrenübergang zum Mieter, unabhängig vom eigentlichen
Einsatzzeitraum. Es gilt das jeweils individuell bzw. auftragsbezogen vereinbarte Zahlungsziel.

4. Der Mieter kann nur dann Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn dies unstrittig oder rechtskräftig festgestellt ist.

5. Im Falle eines Zahlungsverzuges des Mieters kann Bildkraft ohne besonderen Nachweis Zinsen in Höhe von 8 % p.A. über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB in Rechnung stellen. Sonstige Ansprüche von Bildkraft bleiben unberührt.

6. Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, so werden 30% des Auftragswertes als Rücktrittskosten berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als 10 Tage vor Mietbeginn werden 60%; bei weniger als 3 Tagen vor Mietbeginn 80% des Mietbetrages zur Zahlung fällig.

§8 Eigentumsvorbehalt

Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung im verlängerten Eigentumsvorbehalt von Bildkraft.

§9 Rechte Dritter

Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahme und Pfandrechten Dritter freizuhalten.
Er ist verpflichtet, Bildkraft unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

§10 Langfristig vermietete Gegenstände

1. Sofern die vereinbarte Mietzeit mehr als zwei Monate beträgt oder der Kunde die Mietgegenstände aufgrund verspäteter Rückgabe länger als zwei Monate im Besitz hat, gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Paragraphen.

2. Dem Kunden obliegt die Instandhaltung und – soweit erforderlich – die Reparatur der Mietgegenstände.

3. Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen technischen Überprüfungen und Wartungen der Mietgegenstände selbständig und auf eigene Kosten durchzuführen. Bildkraft erteilt auf Wunsch des Kunden Auskunft über anstehende Prüfungs- und Wartungstermine.

4. Gibt der Kunde die Mietgegenstände zurück, ohne die in Absatz 2 und 3 geschuldeten Arbeiten, ist Bildkraft ohne weitere Mahnungen und Fristsetzungen berechtigt, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters vorzunehmen bzw. durch Dritte vornehmen zu lassen.

§11 Schlussbestimmungen

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Bildkraft und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand von Bildkraft in Dresden.

3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen am nächsten kommt.

4. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Dresden, August 2020